AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Spydertours veranstaltet geführte Touren mit Can Am Spyder Fahrzeugen. Hierzu werden den Teilnehmern die Can Am Spyder als Selbstfahrer Vermietfahrzeuge durch Spydertours zur Verfügung gestellt. Die Fahrzeuge sind Vollkasko mit 500.-€ SB versichert. Der/die Teilnehmer/in erkennt diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Fahrzeugversicherers an.
2. Pflichten des Teilnehmers
Für das Führen eines Can Am Spyder ist vom Versicherer ein Mindestalter von 25 Jahren vorgeschrieben. Des weiteren ist eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 notwendig. Die Fahrerlaubnis und der Personalausweis sind vor Fahrtantritt dem Tourguide vorzuzeigen. Die Fahrzeuge dürfen nur mit Sicherheitskleidung geführt werden. Wird bei Bedarf gegen eine Gebühr vom Veranstalter gestellt.
Bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erlischt der Versicherungsschutz. Eine Teilnahme ist dann ausgeschlossen.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich das Ihm/Ihr anvertraute Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Hierzu gehört es insbesondere die technischen Vorschriften sowie die Hinweise der Schulung zu beachten.
Den Anweisungen des Tourguides ist Folge zu leisten. Missachtung von allgemeinen Anweisungen, insbesondere das Überholverbot innerhalb der Gruppe oder eigenständiges Verlassen der Gruppe, kann zum sofortigen Abbruch der Tour für den/die Teilnehmer/in führen. Eine Kostenrückerstattung ist dann ausgeschlossen.
3. Haftung des Teilnehmers
Jeder Teilnehmer /in hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit und Fahrkönnen anzupassen.
Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer/in dem Tourguide folgt.
Der/die Teilnehmer/in haftet selbst und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Fahrt, einschließlich aller daraus resultierender Gebühren und Kosten.
Für Personen- und Fahrzeugschäden haftet der/die Teilnehmer/in in vollem Umfang.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
Gesetzliche Bestimmungen sind davon ausgenommen.
4. Touren
Die Dauer und eventuelle Zusatzleistungen sind in der Tourbeschreibung ersichtlich. Wetterlagen oder nicht vorhersehbare Ereignisse berechtigen den Veranstalter Touren abzusagen oder so anzupassen, dass der Gesamtzuschnitt der Tour nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Wetter bedingte abgesagte Touren werden neu terminiert. Eine Rückerstattung des Tourpreises ist nur in Ausnahmefällen möglich.
5. Zahlung, Rücktritt und Stornostaffel
Alle Preise sind Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer).
Touren bzw. Dienstleistungen von Partnerunternehmen sind im Voraus zu entrichten.
Am Tourtag sind nur Barzahlungen möglich.
Tritt oder storniert der Teilnehmer/in die von Ihm gebuchte Tour werden folgende Stornogebühren vom Veranstalter berechnet:
11 Tage vorher keine Gebühr
10 Tage vorher 20 % des Tourpreises
5 Tage vorher 30 % des Tourpreises
2 Tage vorher 50 % des Tourpreises
1 Tag vorher 75 % des Tourpreises
Wird ein Ersatz-Teilnehmer/in durch den zurückgetretenen Teilnehmer/in gestellt, der die Bedingungen zur Tour Teilnahme erfüllt (min. 25 Jahre alt und Führerscheinklasse B oder 3), entfällt die Stornogebühr.
6. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter ist für die Verkehrssicherheit der von Ihm verliehenen Fahrzeuge verantwortlich.
Sollte der/die Teilnehmer/in nicht über geeignete Sicherheitskleidung verfügen, wird diese vom Veranstalter gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt.
Fahrweise und die Wahl der Strecke wird an den oder Teilnehmer/in bzw. Wetterlage angepasst.
Bei zusätzlich gebuchten Veranstaltungen durch Partnerunternehmen gelten grundsätzlich deren AGB`s.
7. Sonstiges
Auf den Touren werden Fotos oder Videos von der Tour angefertigt auf denen nicht auszuschließen ist dass, der/die Teilnehmer/in abgelichtet ist. Unter Umständen wird der Veranstalter dieses Material zu Werbezwecke nutzten.
Der/die Teilnehmer ist damit einverstanden und verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Nutzung dieser Bilder bzw. Videos.
Sollte der/die Teilnehmer dieser Regelung widersprechen muss er dies dem Tourguide vor Fahrtantritt mitteilen.
8. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Gerichtsstand ist Stuttgart.
Sollte ein oder mehrere Vertragsteile unwirksam sein, so werden hierdurch die restlichen Vertragsteile nicht unwirksam.
Pforzheim, den 30.06.2009
Firma Spydertours
Veranstalter
Uwe Dürr
Mittlerer Bauernwaldweg 91
70195 Stuttgart
Firma Moto Heiss
Flair Park Hotel Ilshofen
Heli Air
Schräglagen Training mit dem " Wing – Motorrad "
Spyder Owners